Holzschutz

Leistungen / Holzschutz
Project Image 1
Holzschutz

Nachhaltige Lösungen für bleibende Werte

Die Natur hat ein geniales Konzept entwickelt um totes Holz zu beseitigen und Platz für neues Leben zu schaffen.

Wenn wir mit dem Naturrohstoff Holz bauen hilft uns die Kenntnis von den Gesetzmäßigkeiten der Holzschadorganismen und der befallenen Holzarten nachhaltigen Schutz zu schaffen der bezahlbar ist.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Holzbau sind wir Ihr Ansprechpartner für langlebigen Holzschutz und für nachhaltige Lösungskonzepte bei Schädlingsbefall ihrer Holzkonstruktionen, Holzprodukte, sowie an Kunst- und Kulturgütern.

Holz- und Bautenschutz

Anaylse/Untersuchung von Schäden

 

Die Untersuchung bildet die Grundlage, wenn Sie Größe und Umfang von Schäden an Ihrem Gebäude festgestellt haben möchten. Die Analyse hat den Nutzen, daß Zeit- und Kosten für Sie eingeschätzt werden können. Die Untersuchungsmöglichkeiten erstrecken sich von der Inaugenscheinnahme bis zu ins Detail bezogenen Untersuchungen. Die Wahl der Analyse bestimmt die Genauigkeit der späteren Kostenaufstellungen. Unsere Untersuchungen im Bestand beziehen sich im Schwerpunkt auf Dach- und Holzkonstruktionen, sowie Deckenbalkenlagen aus Holz. Weiterhin können angrenzendende Bauteile zum Holztragwerk untersucht werden. Die Untersuchungen werden mit modernen Untersuchungstechniken und den dazugehörigen Untersuchungsgeräten durchgeführt.
Dabei können folgende Ergebnisse erstellt werden.

  • Schadensprotokolle
  • Kurzgutachten
  • Schadenskartierungen
  • Gutachten
  • Fachlaboruntersuchungen zur Schädlingsbestimmung
  • Untersuchung von Holz auf Holzschutzmittelbelastungen (PCP, Lindan)
Es ist dabei zu unterscheiden, was im Einzelfall für Sie bzw. für die Sache im Verhältnis zum Aufwand, das richtige Dokument oder Protokoll ist. Melden Sie sich bei uns, wir berate Sie gerne.

Holz- und Bautenschutz

Seilklettertechnik als besondere Untersuchungsmethode

 

Wenn die Gerüststellung einen außerordentlichen Aufwand darstellt oder einfach nicht möglich ist, so kann man mittels Seilklettertechnik ein Objekt oder größere Dachstühle (z. Bsp. Kirchen und Schlösser) untersuchen. Die Methode ist in der Baumpflege bereits seit Jahren ein probartes Mittel, um an schwierige Stellen ohne schweres Gerät hinzugelangen. Da diese Art und Weise schonend für die Bausubstanz ist, ist sie gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden sehr interessant. Deckenbalken über Gewölbekappen, die nicht betreten werden können, da sie eine Mannlast nicht aushalten, könnten so untersucht werden.

Holz- und Bautenschutz

Beratung, Planung der Sanierungsmaßnahme

 

Nach der Untersuchung kann dann unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse über Sanierungsmöglichkeiten beraten werden. Bei dieser Beratung ist es wichtig zu entscheiden:
  1. Was braucht das Objekt?
  2. Was möchten Sie als Nutzer/Vermieter/Verkäufer?
  3. Welches Budget steht zur Verfügung?
Alle drei Punkte müssen dabei für die Planung Ihrer Sanierungsmaßnahme im Einklang stehen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, melden Sie sich bei uns, wir berate Sie gerne.

Holz- und Bautenschutz

Schimmelpilz-Ursachenanalyse

 

Bei nicht ausreichend geplanten Modernisierungen und mangelnder praktischer Umsetzung kommt es häufiger zur Entstehung von feuchten, häufig dunklen Flecken an Bauteilen. Auch eine seitens der EnEV immer mehr geforderte Luftdichtigkeit von Gebäuden begünstigt die Bildung dieser Stellen.
Die Ursachen sind vielfältig und reichen über Wärmebrücken und Taupunktverschiebungen durch einen Bauteilaustausch bis hin zum Lüftungsverhalten.
Gerne helfen wir Ihnen beim Auffinden der Ursache. Gute Untersuchungsgerätschaft hilft bei Analyse vor Ort. Im Anschluss daran erläuteren wir Ihnen ausführlich die Möglichkeiten zur Bekämpfung der feuchten Stellen, sodass der anschließenden Behaglichkeit in Ihren vier Wänden nichts mehr im Wege steht.

Holz- und Bautenschutz

Sachverständiger Holzschutz! Wofür?

 

Wird nach einem Sachverständigen für den Holzschutz gefragt, stellt sich meist erst einmal die Frage nach der Notwendigkeit desselben. Wann muß ein Sachverständiger gerufen werden, welche Aufgabenbereiche umfasst seine Arbeit? Diese und weitere Fragen sollen im Folgenden geklärt werden. Grundlage der Ausführungen ist die DIN 68800, Teil 4 und deren Praxiskommentar, welche festlegen, welche Vorgehensweisen bei einer Bekämpfungsmaßnahme durch holzzerstörende Organismen eingehalten werden sollten. Es handelt sich hierbei um ein technisches Regelwerk, welches nach wissenschaftlicher Erkenntnis für theoretisch richtig gehalten und in der Praxis als bewährt angesehen wird. Dadurch wird es zu den „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (AaRdT) gezählt.
Generell ist bei Holzschutzmaßnahmen eine zeitnahe und sorgfältige Planung vonnöten. Die Festlegung der Bekämpfungsmaßnahmen ist von einem qualifizierten Fachbetrieb, bzw.- mann durchzuführen. „Die Entscheidung über Notwendigkeit, Art und Umfang einer Bekämpfungsmaßnahme hängt von einer sorgfältigen Diagnose der Befallsart und des Befallsumfanges durch hierfür qualifizierte Sachverständige ab. Kann der Schadorganismus nicht eindeutig bestimmt werden, ist eine Laboruntersuchung (makroskopisch, mikroskopisch oder molekularbiologisch) durchzuführen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und Hinweise zu den notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen sind dem Auftraggeber in einem Untersuchungsbericht vorzulegen.“ (DIN 68800, Teil 4, 4.4)
Zu einer sorgfältigen Planung zählt die Berücksichtigung des Bedingungsgefüges von Schadensart und- umfang, Bauweise und Bauzustand, Bauteilfeuchte und Befallsursache im jeweiligen Objekt, um die Bekämpfungsmaßnahmen darauf abzustimmen. Alle am Bau beteiligten Firmen sollten in die Planung miteinbezogen werden, um den entstehenden zeitlichen Aufwand in die Planung einbinden zu können.
In der Vorgehensweise wird nun zwischen holzzerstörenden Pilzen und holzzerstörenden Insekten unterschieden. Bei ersteren muß festgelegt werden, ob es sich um einen Befall durch den Echten Hausschwamm ( Serpula lacrymans) oder durch einen Naßfäulepilz bzw. Moderfäulepilz handelt. Der Echte Hausschwamm nimmt eine Sonderstellung ein, da er besonders gefährlich und am schwierigsten zu bekämpfen ist. Der Wiederbefall nach Sanierungsmaßnahmen ist bei diesem Pilz besonders häufig und seine Bekämpfung erfordert aus den genannten Gründen äußerste Sorgfalt und großen Sachverstand. Liegt ein Befall durch einen Naßfäulepilz vor, so ist weiterhin festzustellen, ob es sich hierbei um einen Braun- oder Weißfäuleerreger handelt und welche Gefährdung von der festgestellten Pilzart ausgeht. Kann der Sachverständige vor Ort keine abschließende Beurteilung des Befalls vornehmen, ist eine Laboruntersuchung angezeigt. Die Entnahme solch einer Befallsprobe erfordert ein hohes Maß an Sachkenntnis, um eine repräsentative Probe sicherzustellen.
Bei einem Befall durch holzzerstörende Insekten wird zwischen Frischholzinsekten und Trockenholzinsekten unterschieden. Darüber hinaus muß beurteilt werden, ob ein Lebendbefall durch Sekundärinsekten vorliegt oder durch anderweitige Ursachen vorgetäuscht wird.
Im weiteren Verlauf wird, anschließend an die Feststellung des Befalls, ein Untersuchungsbericht durch den Sachverständigen angefertigt, der dem Auftraggeber vorzulegen ist. Dieser ist bestimmend für die weitere Planung und dient vor Gericht als Beweismittel. Aus diesem Grund müssen wichtige und betroffene Details sorgfältig und umfassend festgehalten werden.
Der Sachverständige kann durch vorhandene und meist auch augenscheinliche Schadensmerkmale oft im Vorfeld einer Maßnahme erkennen, welche Befallsgröße vorliegt und entwickelt daraus die weitere Vorgehensweise. Anschließend ist eine Entscheidung über weitergehende Untersuchung zu treffen.
Es muß angemerkt werden, daß ein Untersuchungsbericht nur eine Momentaufnahme sein kann. Wenn der Beginn der Bekämpfungsmaßnahme und der Schadensuntersuchung nicht zeitnah begonnen wird, kann sich der Zustand der Bausubstanz weiter verschlechtern. Aufgrund nicht freier Zugänglichkeit von Räumlichkeiten oder Bauteilen, ist es nicht immer möglich den vollen Umfang des Schädlingsbefalles festzustellen, bevor eine Bekämpfungsmaßnahme begonnen hat. Dies sollte im Untersuchungsbericht festgehalten werden. Auch aus wirtschaftlichen und nutzungstechnischen Gründen sind Teilfreilegungen von Hohlräumen und schwer zugänglichen Bereichen nicht immer möglich oder erwünscht. Die Vorgehensweise ist unter solchen Umständen von Fall zu Fall zu bestimmen. Dabei sollten Planer, Ausführende, Bauherr und Sachverständige durch ihre Zusammenarbeit eine zielführende Einigung finden.