Energieberatung

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Energieberatung

Energieberatung wofür, für wen?

Eine Energieberatung ist eine Untersuchung eines bestehenden Gebäudes über dessen energetische Einsparpotenziale. Dabei werden alle zur Verfügung stehenden Informationen und Parameter hinzugezogen.Es werden dabei Möglichkeiten der Verbesserungen am Gebäude und der Anlagentechnik erarbeitet. Unter Berücksichtung des finanziellen Aufwandes für die erarbeiteten Modernisierungen lässt sich neben der Umweltentlastung einer Maßnahme auch die Wirtschaftlichkeit und somit die Amortisationszeit errechnen. Eine Energieberatung ist immer vor Beginn einer Sanierung/ Modernisierung durchzuführen, um Kenntnis über den ökologischen und wirtschaftlichen Nutzen sowie die zu erwartenden Kosten zu erhalten. Im Anschluß wird zusammen mit dem Auftraggeber abgewogen, welche Maßnahmen zur Ausführung gelangen sollen.

Das Effizienzhaus

 

Ein Effizienzhaus zeichnet sich aus durch einen besonders niedrigen Energieverbrauch. Der Begriff "Effizienzhaus" ist ein Qualitätsmerkmal, entwickelt durch das Bundesamt für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), der Deutschen Energieagentur (dena) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
In den Förderprogrammen spiegelt sich dieses Qualitätszeichen in verschiedenen Stufen ab. Außerdem wird auch unterschieden, ob ein Neubau erstellt werden soll oder ein Bestandsgebäude (ein Altbau oder Denkmal) saniert wird. Grundsätzlich sind aber, gleichgültig ob Neubau oder Altbau, zwei Werte nachzuweisen.
1. Der Transmissionswärmeverlust
Dieser Wert gibt die Qualität der thermischen Hülle an. Zur thermischen Hülle zählen alle Bauteile, die an den Außenbereich angrenzen, wie z.B. Dach, Außenwände, Fenster und Boden. Auch hier gilt, je niedriger dieser Wert desto besser.
2. Der Jahresprimärenergiebedarf
Dieser zweite Wert gibt an, wie viel Energie im Verlauf eines Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt werden. Ein wesentlicher Faktor zur Beurteilung ist die Art des Energieträgers. Fossile Energieträger, als nicht erneuerbare Energieformen, ergeben einen nicht gewünschten hohen Wert. Erneuerbare Energieträger ergeben dagegen gewünschte niedrige Werte.
Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70% des Jahresprimärenergiebedarfs eines entsprechenden Referenzgebäudes. Der Transmissionswärmebedarf darf höchstens 85% desselben Gebäudes betragen.
Eine Investition in ein Effizienzhaus, sei es der Neubau oder die Sanierung (ein Altbau), kann sich oftmals schon nach wenigen Jahren rechnen. Nachgewiesen ist auch, dass das Wohngefühl in den eigenen vier Wänden von Anfang an deutlich höher ist (Steigerung der Behaglichkeit etc.). Außerdem werden hohe Anreize für die Finanzierung seitens der KfW gegeben.
Laden Sie mich zu einem unverbindlichen Gespräch ein, um mehr über das Thema Effizienzhaus zu erfahren. Nehmen Sie direkt hier Kontakt mit mir auf!

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KfW Effizienzhaus

 

Die KfW-Bankengruppe steht nicht nur für günstige Zinskonditionen sondern sie ist aufgrund ihrer Bauvorhabenzuschüssen sehr interessant. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die bestimmte Anforderungen an die Modernisierung Ihres Gebäudes voraussetzen. Die Förderungen und Zinskonditionen sind nicht nur abhängig von der Qualität und Quantität der Modernisierungsmaßnahmen, die am Objekt durchgeführt werden, sondern auch davon, ob es sich um Mieter, Eigentümer sowie Privatpersonen oder gewerbliche Unternehmen handelt.
Als KfW-Sachverständiger ermittel und bestätige ich Ihnen vor der Modernisierung die Erreichung des von der KfW geforderten Effizienzhausniveaus. Nach der Modernisierung prüfe ich die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen und bestätigen diese in der Folge mit dem Formblatt der KfW. Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus (Kredit 151) bei Altbauten.
In einer KfW-Effizienzhausberechnung fließen sowohl der spezifische Transmissions-Wärmeverlust HT’ sowie der Jahresprimärenergiebedarf Qp im Vergleich zu einem nach der EnEV 2014 gebauten Referenzgebäudes (vergleichbarer Neubau Ihres vorhandenen Objektes) ein. Mit Hilfe dieser Berechnung können ich Sie kompetent bei der Erreichung eines bestimmten KfW-Effizienzhauses und in der Folge bei bestimmten Förderungen, Zinskonditionen und Tilgungszuschüssen zu Ihrer Sanierung unterstützen.
Folgende Arten von KfW-Effizienzhäusern gibt es:
  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 85
  • KfW-Effizienzhaus 100
  • KfW-Effizienzhaus 115
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal

Das energetische Niveau umso besser je niedriger der angegebene Wert ist. Hierbei steigen entsprechend die Anforderungen an den spezifischen Transmissions-Wärmeverlust HT’ sowie den Jahresprimärenergiebedarf Qp.
Weitere Informationen über die KfW-Fördermittel finden Sie unter: www.kfw.de/151.


KfW Einzelmaßnahmen

 

Als KfW-Sachverständiger ermittel und bestätige ich Ihnen vor der Modernisierung die Erreichung der von der KfW geforderten technischen Mindestanforderungen an die Bauteile sowie der Anlagentechnik. Nach der Modernisierung prüfen ich die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme(n) und bestätigen diese in der Folge mit dem Formblatt der KfW.
Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (Kredit 152) bei Altbauten
Alternativ zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses wird von unseren Kunden das KfW Programm 152 – Einzelmaßnahmen gerne in Anspruch genommen.
Bei den förderfähigen Einzelmaßnahmen handelt es sich um:
  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen,Gauben
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung/ Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen

Weitere Informationen über die KfW-Fördermittel finden Sie unter: www.kfw.de/152
Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (Zuschuss 430) bei Altbauten
Das Programm 430 der KfW richtet sich an:
  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten
  • Ersterwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen
  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Eigentums-wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer

Hierbei gelten die gleichen Einzelmaßnahmen als förderfähig wie bei dem o.g. Programm 152 und auch die Bestätigungen verlaufen entsprechend, nur mit dem Unterschied, dass es statt einem günstigen Kredit einen Zuschuss in Höhe von 5% der förderfähigen Investitionskosten (max. 50.000 Euro pro Wohneinheit) gibt.
Weitere Informationen über die KfW-Fördermittel finden Sie unter: www.kfw.de/430.

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Energieausweise

 

Einen Energieausweis für Wohngebäude müssen sie ab dem 01.07.2008 vorlegen können (für Wohngebäude mit Baujahr vor 1965). Für alle Wohngebäude mit Baujahr nach 1965 müssen sie spätestens am 01.01.2009 einen Energieausweis vorlegen können. Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.

 


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Feuchteschutznachweise - Wärmebrückenberechnung

 

Um späteren feuchtetechnischen Problemen im und am Bauteil und somit auch Schimmelpilzproblemen entsprechend vorzubeugen, ist ein Feuchteschutz-Nachweis sowohl bei einem Neubau als auch bei einer Modernisierung Ihres Altbaus bzw. Denkmals sinnvoll bzw. vorgeschrieben. Mit Hilfe moderner Software wird die Diffusionfähigkeit der Bauteile in Ihrem Gebäude so genau berechnet, dass Feuchteprobleme nach erfolgreicher handwerklicher Umsetzung verhindert werden.

Schimmelpilze Lüneburg Uelzen - Robert Grosse

Weiterhin gehören zu den Feuchtetechnischen Problemen, daß auschließen von zu geringen Oberflächentemperaturen, um Schimmelpilzbildungen verhindern zu können. Diese können bei sogenannten Wärmebrücken auftreten. Zur Erklärung von Wärmebrücken: so werden örtlich begrenzte Stellen bezeichnet, die im Vergleich zu den angrenzenden Bauteilbereichen eine höhere Wärmestromdichte aufweisen (also die Wärme schlechter durch das Bauteil "fließen" lassen). Daraus ergeben sich zusätzliche Wärmeverluste sowie eine reduzierte Oberflächentemperatur des Bauteils im betreffenden Bereich. An der begrenzten Stelle ensteht an der Oberfläche Kondensat durch Unterschreitung der Taupunkttemperatur der Raumluft. Die Folgeerscheinung ist ein Schimmelpilzbefall.
Typische Wärmebrücken sind z.B. Balkonplatten, Attiken, Betonstützen im Bereich eines Luftgeschosses, Fenster- und Türanschlüsse.

Wärmebrückenberehnung Lüneburg Uelzen - Robert Grosse